Aktuelle Immissionsdaten und Ozonvorhersage

Beurteilung der Luft
 
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Bei der Beurteilung der Luftqualität wird das gesamte Staatsgebiet berücksichtigt. Messungen finden dort statt, wo die wahrscheinlich höchste Belastung für Menschen zu erwarten ist. In Ballungsräumen mit mehr als 250 000 Einwohnern und Gebieten, in denen sich die Konzentrationen den festgelegten Grenzwerten nähern, besteht die Pflicht zur Messung. Hinzu kommen in Abhängigkeit von der Höhe der Belastung auch Modellrechnungen, orientierende Messungen, Emissionskataster oder objektive Schätzungen.

Für die Bestimmung der Luftqualität wird das Staatsgebiet in Ballungsräume und nach dem Grad der Luftverschmutzung unterschiedene Gebiete eingeteilt. Für jeden dieser Ballungsräume und jedes Gebiet werden die Werte der Luftschadstoffe gemessen und nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Die Luftbelastung im Ballungsraum/Gebiet liegt unterhalb des Immissionsgrenzwertes.
  • Die Luftbelastung im Ballungsraum/Gebiet liegt oberhalb des Immissionsgrenzwertes, bewegt sich aber innerhalb der festgelegten Toleranzmarge.
  • Die Luftbelastung im Ballungsraum/Gebiet überschreitet den zulässigen Grenzwert sowie die geltende Toleranzmarge.
Gilt für einen Schadstoff keine Toleranzmarge, wird die Luftqualität nach Einhaltung oder Überschreitung des Grenzwertes beurteilt.