Aktuelle Immissionsdaten und Ozonvorhersage

Feinstaub: Regelungen
 
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Ab 01.01.2005 sind für Feinstaub (PM10) folgende Grenzwerte einzuhalten:


Bezeichnung Mittelungszeitraum Grenzwert Zeitpunkt, bis zu dem der Grenzwert zu erreichen ist Toleranzmarge
Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit 24 Stunden 50 µg/m3 PM10 dürfen nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden 1. Januar 2005 ab 01.01.2005 keine
Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit Kalenderjahr 40 µg/m3 PM10 1. Januar 2005 ab 01.01.2005 keine

 

Informationen zum Schadstoff Feinstaub (PDF, 90 KB)