Das Umweltbundesamt dokumentiert und informiert über aufgetretene Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte an Messstationen in der Bundesrepublik. Dazu werden die vorläufigen, kontinuierlich erhobenen Daten der eigenen Stationen und der Ländermessnetze genutzt. Diese vorläufigen Daten dienen der schnellen Information der Öffentlichkeit. Sie können möglicherweise lückenhaft sein.
Das europaweit gültige Referenzverfahren zur PM10-Messung beruht auf der Abscheidung der PM10-Fraktion auf einem Filter und gravimetrischer Massenbestimmung (Wägung der Filter im Labor). Da die mit diesem Referenzverfahren bestimmten PM10-Werte erst nach etwa einem Monat vorliegen, werden sie in einer gesonderten Tabelle zusammengestellt.
Informationen zu den Überschreitungstabellen
Tagesgrenzwert für Feinstaub (PM10)
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist am 01.01.2005 der Tagesgrenzwert für Feinstaub (PM10) in Kraft getreten. Er beträgt 50 µg/m3. Dieser Wert darf nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden.
Mit der neuen Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG (Artikel 22) ist den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben worden, die für die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte gesetzten Fristen per Mitteilung an die EU-Kommission zu verlängern. Für die Fristverlängerung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, für die der Mitgliedstaat Belege vorlegen muss. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen entscheidet die EU-Kommission, ob sie die Fristverlängerung bestätigt. Mit der Bestätigung durch die EU-Kommission gilt für die verbindliche Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte ein Aufschub bis zum 11. Juni 2011. Deutschland hat von der Möglichkeit der Fristverlängerung Gebrauch gemacht. PM10-Messstationen, die in Gebieten mit von der EU-Kommission anerkannter Fristverlängerung liegen, sind in den Überschreitungstabellen mit einem “*” gekennzeichnet.
Aktuelle Information der Öffentlichkeit mit kontinuierlich erhobenen Daten
Um die Öffentlichkeit schnell und zeitnah von Überschreitungen zu informieren, stellt das Umweltbundesamt die vorläufigen, kontinuierlich erhobenen Daten seiner eigenen Stationen und der Ländermessnetze zur Verfügung.
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Vorläufige Daten und Datenlücken
Diese vorläufigen, kontinuierlich erhobenen Daten werden nach europaweit einheitlichen Verfahren durch die zuständigen Behörden der Länder später nochmals geprüft und gegebenenfalls berichtigt. Die korrigierten Daten sind dann ausschlaggebend für die endgültige Beurteilung. Neben der Vorläufigkeit der Messwerte ist zu berücksichtigen, dass die verwendeten Datensätze Datenlücken enthalten können. Ursache können Ausfälle der Datenübertragung von Ländermessnetzen zur Datenzentrale der Länder, von der Datenzentrale zum Umweltbundesamt oder auch bereits bei der Übertragung der Daten von der Messstation zur jeweiligen Messnetzzentrale sein.
Abweichende Daten der Länder und des Umweltbundesamtes
Das Umweltbundesamt stellt auf seiner Website für eine zeitnahe Information der Öffentlichkeit nur die kontinuierlich erhobenen und zum Teil lückenhaften Daten und Auswertungen der Messwerte dar, die von den Ländern übermittelt werden. Daraus ergeben sich Abweichungen zwischen den Daten der Ländermessnetze und des Umweltbundesamtes.
Aktualisierung der Tabelle
Die Tabelle wird täglich nachts aktualisiert. Der letzte in die Zählung einbezogene Tag wird angegeben mit "Stand: TT.MM.JJJJ". Eine mögliche Überschreitung des Tagesmittelwertes ist frühestens am Morgen des übernächsten Tages in die Tabelle des Umweltbundesamtes eingearbeitet. Bis zum Abend davor können die Werte von den Ländern korrigiert werden. Während also in der Kartendarstellung der Tagesmittelwerte die Daten des Vortages dargestellt werden, ist dies in den Überschreitungstabellen nicht möglich. Um Datenlücken zu schließen, werden dem Umweltbundesamt die kontinuierlich erhobenen PM10-Werte als Monatsdatensätze von den Ländern zur Verfügung gestellt. Bis Mitte des übernächsten Folgemonats wird die Überschreitungstabelle mit Hilfe dieser Daten regelmäßig korrigiert.
Mit dem Referenzverfahren ermittelte Feinstaubwerte
Die mit dem Referenzverfahren bestimmten Messwerte liegen in der Regel frühestens einen Monat nach der Messwerterhebung vor. Sie sind deshalb für eine zeitnahe Information der Öffentlichkeit nicht geeignet und daher in der Webpräsentation des UBA mit einer zeitlichen Verzögerung enthalten.
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