Ist ein Grenzwert nach einem Stichtag (Inkrafttreten des Grenzwertes) überschritten, sind so genannte Aktionspläne aufzustellen. Dies ist für Feinstaub (PM10) bei Überschreitungen ab dem Jahre 2005 der Fall. In diesen Aktionsplänen wird festgelegt, welche Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen sind, um die Dauer und Höhe der Grenzwertüberschreitung zu verringern.
In vielen deutschen Städten wird der seit dem 1.1.2005 gültige PM10-Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ öfter als an den erlaubten 35 Tagen überschritten. Für die betroffenen Städte haben die zuständigen Landesbehörden Aktionspläne aufgestellt.
Über die in den Aktionsplänen festgelegten kurzfristigen Maßnahmen hinaus werden für die betroffenen Städte Luftreinhaltepläne erarbeitet. Diese legen mittel- und langfristig greifende Maßnahmen zur Erreichung und Einhaltung der geltenden Grenzwerte fest.
UBALLL: Bundesweite Liste der im Internet verfügbaren Luftreinhalte- und Aktionspläne
Maßnahmen in Aktionsplänen
Die in den Aktionsplänen vorgesehen Maßnahmen folgen überwiegend einem Stufenkonzept mit dem Schwerpunkt auf verkehrslenkenden und verkehrsreduzierenden Maßnahmen.
Verkehrslenkende und verkehrsreduzierende Maßnahmen in Aktionsplänen:- Optimierung des Verkehrsflusses: Halteverbote, Pförtnerampeln, Optimierung von Ampelschaltungen.
- Durchfahrtsverbote für schwere LKW in belasteten Straßen, Routenführung für LKW.
- Vermeidung von Transitverkehr durch Innenstädte.
- Fahrverbots-Stufenkonzepte für stark emittierende Fahrzeuge in ganzen Stadtgebieten.
- Tempolimits.
- Aufrufe an die Bevölkerung zur Nutzung des ÖPNV.
- Verbesserungen in der Baustellenlogistik in Innenstadtbereichen.
- Optimierung der Straßenreinigung, regelmäßige Nassreinigung von Straßen.
- Einsatz abgasarmer städtischer Fahrzeuge in belasteten Bereichen, Nachrüsten städtischer Fahrzeuge mit Partikelfiltern, Umrüsten städtischer Fahrzeuge auf Erdgas.
- Kontrolle von Baustellen auf Einhaltung des Stands der Technik, Einsatz partikelgeminderter Baumaschinen.
- Feuchtreinigung von Betriebsstraßen und Verkehrsflächen, Reduzierung der Geschwindigkeit auf Betriebsstraßen, Vermeidung von Abwehungen beim Transport staubender Güter.
