Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität

Grenzwerte - Gesetze und Regelungen
Für die verschiedenen Schadstoffe wurden in so genannten Tochterrichtlinien Grenzwerte und Alarmschwellen beschlossen. Diese liegen in der Regel deutlich unter den bisherigen Werten. Die bislang bestehenden Vorschriften für Schwebstaub wurden ersetzt durch neue Grenzwerte für Feinstaub (PM10). Bis zum Erreichen der verbindlichen Grenzwerte gelten während einer Übergangsphase zusätzlich Toleranzmargen. Sie legen eine jährlich abnehmende Spanne fest, um den der Schadstoffgrenzwert in dieser Übergangsphase überschritten werden darf.Beurteilung der Luft
Die Beurteilung der Luftqualität in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union soll der wirksamen und nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität dienen und erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Um die in den einzelnen Mitgliedsstaaten durchgeführten Messungen vergleichen zu können, enthalten die Richtlinien verbindliche Regelungen über Lage und Mindestzahl der Probenahmestellen, Datenqualitätsziele und die Zusammenstellung der Luftqualitätsbeurteilung. Referenzmethoden zur Beurteilung der verschiedenen Schadstoffkonzentrationen sind hier gleichfalls festgelegt. Auf dieser Grundlage erhält die Kommission jährlich von den Mitgliedsstaaten Luftqualitätsbeurteilungen.Verbesserung der Luft - Luftreinhaltepläne
Überschreitet ein bestimmter Schadstoffwert in einem Gebiet die Summe von Grenzwert und Toleranzmarge, erstellt die zuständige Behörde Luftreinhaltepläne (UBALLL: Bundesweite Liste der im Internet verfügbaren Luftreinhalte- und Aktionspläne ). Sie legen die Maßnahmen fest, die durchgeführt werden müssen, um den Grenzwert binnen der festgelegten Frist erreichen zu können.Überschreitung von Grenzwerten - Aktionspläne
Ist zu befürchten, dass ein bestimmter Schadstoffwert in einem Gebiet den Grenzwert überschreitet, muss die zuständige Behörde einen Aktionsplan erstellen. In diesem muss sie Maßnahmen festlegen, die die Dauer und Höhe der Grenzwertüberschreitung verringern sollen. In Deutschland sind die Länder für Luftreinhalte- und Aktionspläne zuständig.UBALLL: Bundesweite Liste der im Internet verfügbaren Luftreinhalte- und Aktionspläne
