Die von den zuständigen Landesbehörden erarbeiteten Pläne stehen den Bürgern und relevanten Organisationen wie Umweltschutzorganisationen, Verbraucherverbänden, Interessenvertretungen gefährdeter Personengruppen und anderen mit dem Gesundheitsschutz befassten Stellen zur Verfügung.
Neben allgemeinen Informationen zum Überschreitungsgebiet müssen die erarbeiteten Luftreinhaltepläne auch Aussagen über Art, Ursprung und Beurteilung der Verschmutzung sowie ergriffene Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte enthalten.
Für die Durchführung spezifischer Maßnahmen, die unter den örtlichen Umständen geeignet sind, die vereinbarten Grenzwerte fristgerecht einzuhalten, sind die Mitgliedsstaaten verantwortlich. Die EU-Kommission wird über die Luftreinhaltepläne informiert und überprüft in regelmäßigen Abständen ihre Umsetzung.
Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Luftqualität
Für Gebiete, in denen die Qualität der Luft nicht den europaweit einheitlichen Kriterien entspricht, erarbeitet die zuständige Landesbehörde Luftreinhaltepläne. In diesen legt sie für die betroffenen Kommunen bzw. Regionen geeignete Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene fest, um künftig die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten.
UBALLL: Bundesweite Liste der im Internet verfügbaren Luftreinhalte- und Aktionspläne
Eine zusammenfassende Auswertung aller Luftreinhalte-/Aktionspläne in Deutschland finden Sie hier: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3240.pdf
Geografische Gegebenheiten, die Emittentenstruktur und die Höhe der festgestellten Überschreitungen in den einzelnen Überschreitungsgebieten bestimmen die lokalen Handlungsmöglichkeiten. Da ein Teil der Luftbelastung durch Feinstaub aus Quellen außerhalb der betroffenen Gebiete stammt, sind zusätzlich nationale und europaweite Maßnahmen erforderlich.
Nationale Maßnahmen
Die Bundesregierung unternimmt vielfältige Bemühungen, um die NO2-Belastung und die durch weiträumige Transporte verursachte hohe Hintergrundbelastung mit Feinstaub dauerhaft zu verringern
Dazu gehören:
Initiativen der Bundesregierung zur Verschärfung der EU-Abgasgrenzwerte für Pkw und Lkw, zur Ausrüstung neuer und Nachrüstung alter Pkw mit Dieselpartikelfilter sowie zur steuerlichen Förderung von partikelarmen neuen und nachgerüsteten Diesel-Pkw
steuerliche Förderung von schwefelfreien Kraftstoffen in Deutschland seit dem 01.01.2003
Förderprojekte für umweltfreundliche Antriebssysteme, Fahrzeuge und anspruchsvolle Umweltstandards im öffentlichen Personennahverkehr
Neufassung der Großfeuerungsanlagenverordnung, die u. a. der Absenkung von Staub, Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden und Schwermetallen aus Feuerungsanlagen dient und Betreiber von Großkraftwerken zum Einsatz von Filtersystemen nach der besten verfügbaren Technik verpflichtet
Inkrafttreten der neuen Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft am 01.10.2002 (TA Luft 2000). Darin sind höchstzulässige Konzentrationen für Staub festgelegt, die auch bei der Genehmigung von Anlagen zu beachten sind.
Initiative der Bundesregierung zur Entwicklung einer politischen Strategie zur Feinstaub-Reduzierung im Rahmen der ECE (United Nations Economic Commisson for Europe), die von der EU-Kommission unterstützt wird.
Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sollen Vorläuferstoffe (Stickstoffoxide, Ammoniak u. a.) für die sekundäre Partikelbildung weiter verringert werden. Dazu dienen
Maßnahmen zur Senkung der Bestandsdichte
verstärkte Grünlandförderung
Förderung des ökologischen Landbaus mit Festmisteinsatz
Förderung von Einspritztechniken bei der Düngung
Empfehlungen der guten fachlichen Praxis und Erarbeitung der besten verfügbaren Technik für kleinere Betriebe
Europaweite Maßnahmen
Verschärfung der europäischen Emissionsstandards für Fahrzeuge, auch für Lkw
europaweite Anpassung der Emissionsstandards von Großemittenten (Kraftwerke, Industriefeuerungen) an den technischen Fortschritt
Emissionsminderung bei stationären Quellen in östlichen Nachbarstaaten
